Allgemeines

28 Februar 2022

AbZ für Bauprodukte PYROMENT-IK90 – Neuausstellung

Seit Januar 2022 sind unsere Produkte mit anderen Produkten des baulichen Brandschutzes gleichgestellt. Die neue Formulierung unter Punkt 2.1.1 ist an das Wording aus ETAs angelehnt.

Eine Begrenzung der angenommenen Lebensdauer ist somit nicht mehr gegeben.

Hinweis: Mit erneuter Umstellung ist seit März 2020 für den Verwender nicht mehr die abZ relevant. Diese regelt die Bauprodukte für das System PYROMENT-IK90. Der für den Verwender bzw. Errichter maßgebliche Verwendbarkeitsnachweis über die Bauart (das System) ist die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.30-2231

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